(8.6.2017) Polizeibehörden können personenbezogene Daten verfahrensintern und verfahrensextern sammeln. Eine verfahrensinterne Datensammlung enthält die Entscheidungsgrundlagen eines einzelnen polizeilichen Verfahrens. Sie ist inhaltlich auf das Ziel und zeitlich auf die Dauer des Verfahrens begrenzt. Die neuen Regelungen im BKAG haben hingegen verfahrensexterne Datensammlungen zum Gegenstand. Eine verfahrensexterne Datensammlung enthält personenbezogene Daten, von denen die Polizei annimmt, dass sie zukünftig nützlich sein können, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Ein konkretes polizeiliches Verfahren, in dem die Daten genutzt werden sollen, muss hierfür weder laufen noch absehbar sein.