Das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile auch schon mit diesen Verfahren zu tun gehabt: Dresden. Ein Bußgeldbescheid musste nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zurückgenommen werden, in der Begründung, dafür heißt es, dass das Amtsgericht Dresden “den Versammlungscharakter der Zusammenkunft mit verfassungsrechtlich nicht tragfähigen Gründen verneint” habe…
Der Prozess gegen Lothar König gerät nun auf die Ebene einer Grundrechtsdebatte. Die Frage wird immer entscheidender: Was darf ein Demonstrant auf einer Demonstration tun und was nicht? Inwieweit kann man Musik abspielen, die möglicherweise anschließend von einer sächsischen Staatsanwältin als „aufwieglerisch“ eingeordnet wird? Und in wie weit muss man dieses einkalkulieren, wenn man sich in einer Demonstration von 1.000 Menschen bewegt? Kann ein Lautsprecherwagen überhaupt noch benutzt werden, wenn daraus dann gegenüber dem Fahrer Landfriedensbruch konstruiert wird? Die Staatsanwaltschaft Dresden stellt nicht nur eine gängige Demonstrationspraxis, sondern schlicht die Ausübung dieses Grundrechts in Frage. Es ist damit kein Einzelfall – aber der Vorreiter.
Die anstehenden Prozesstage sind:
1. Prozesstag: Montag, 10. November 2014
2. Prozesstag: Dienstag, 11. November 2014
3. Prozesstag: Mittwoch, 26. November 2014
4. Prozesstag: Donnerstag, 27. November 2014
5. Prozesstag: Mittwoch, 03. Dezember 2014
6. Prozesstag: Donnerstag, 04. Dezember 2014
7. Prozesstag: Donnerstag, 11. Dezember 2014
8. Prozesstag: Donnerstag, 18. Dezember 2014