Nach dem Urteil von Sozialrichter Borchert, der bei der Parlamentsanhörung am Montag als Sachverständiger geladen war, ist die Neuberechung so unplausibel wie zuvor. Vor allem mit Blick auf die Referenzgruppe, die als Maßstab für die Ermittlung des Bedarfs von ALG-II-Empfängern angelegt wird, zeigten sich »gravierende Verzerrungen«. Auch Wohlfahrtsverbände und Erwerbsloseninitiativen unterstellen den Verantwortlichen in diesem Zusammenhang Tricksereien. Demnach wurden sogenannte versteckte Arme – etwa prekär Beschäftigte – die ihre bestehenden Leistungsansprüche aus Scham oder Unkenntnis nicht geltend machen, nicht aus der Referenzgruppe aussortiert. Vor diesem Hintergrund erhebt Borchert den Vorwurf, die Regelsätze aus fiskalischen Gründen »passend« gerechnet zu haben.