12.10.2014 - 11:01 [ Freiheitsfoo ]

Der BND und die Versammlungsfreiheit: Ausspähung inländischer Internetaktivitäten und rechtswidrige Videoaufzeichnungen

Zum ersten hat der BND gar keine Befugnis, “das” Internet in Bezug auf innerdeutsche Aktivitäten zu überwachen. Er ist der Auslandsgeheimdienst von Deutschland, der innerhalb Deutschlands keine Überwachung durchführen darf. Selbst das im § 2 des BND-Gesetzes beschriebene Recht, dass der Geheimdienst seine Liegenschaften schützen darf, berechtigt ihn nicht dazu, wie der § 1 des BND-Gesetzes klar ansagt. Also:

Was steckt im Detail dahinter, wenn der BND uns erzählt, er habe “aus dem Internet” erfahren, dass/wie wir einen Ausflug nach Schöningen planten?