Der Bundesnachrichtendienst darf Telefon- und Internetkommunikation abhören, allerdings nicht unbegrenzt. Wirklich überprüfen können die Kontrollgremien das aber nicht.
Der Bundesnachrichtendienst darf Telefon- und Internetkommunikation abhören, allerdings nicht unbegrenzt. Wirklich überprüfen können die Kontrollgremien das aber nicht.