Runde 3 – Verfassungsbeschwerde eingelegt: Thomas H. sieht seine Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verletzt und zusammen mit weiteren Verfahrensfehlern, wie die überzogene Höhe des Strafmaßes, führte dies dazu, dass mit Hilfe seines Anwaltes Anfang Januar 2017 gegen die Entscheidung des Landgerichtes Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde. Zudem wurde eine Rüge des Landgerichtes eingereicht. Hier galt es zu klären, ob die Zurückweisung des Landgerichts als offensichtlich unbegründet tatsächlich so unbegründet war, und in letzter Konsequenz unter Umständen auch, wie das Fraport-Urteil ausgelegt werden kann.