In einem Spitzengespräch am 22. und 23. Februar kam es dann auch zu einer Lösung: Die bekannte und bewährte Tarifstruktur aus dem Flächen- und Haustarifvertrag bleibt nicht nur für die Lokomotivführer erhalten, sondern wird auch auf Zugbegleiter/Bordgastronomen und Disponenten ausgedehnt wird. Die Lokomotivführer bleiben natürlich im Flächentarifvertrag. Die Regelungen werden künftig für Lokomotivführer/Lokrangierführer getroffen. Die GDL ist damit ihrem Ziel, die Lokrangierführer tarifvertraglich wie Lokomotivführer zu behandeln, einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Dennoch lassen sich deren viel schlechtere Regelungen kaum in einem Schritt auf das Niveau der Lokomotivführer bringen. Den Haustarifvertrag für Zugbegleiter hat die GDL schon im Juli 2014 ausformuliert und dem Arbeitgeber als Forderung übergeben.