11.08.2015 - 08:02 [ Deutscher Anwaltverein ]

DAV lehnt Vorratsdatenspeicherung ab

(21.5.2015) Am vergangenen Freitag hat das BMJV einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten, also die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, veröffentlicht. Damit soll das anlasslose Speichern der Verbindungsdaten von sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt dieses Vorhaben strikt ab. Eine Vorratsdatenspeicherung ist weder erforderlich noch angemessen. Es bestehen höchste Zweifel, ob die sicherheitspolitischen Ziele überhaupt erreicht werden können. Der Schutz der Berufsgeheimnisträger ist unzureichend. Auch laufen Journalisten nach diesem Entwurf Gefahr, sich der Datenhehlerei strafbar zu machen…
… Der DAV kritisiert weiter, dass die Bundesregierung Verbände und Organisationen in diesem Stadium des gesetzgeberischen Verfahrens nicht einbeziehen will. Es wurde nicht – wie üblich – um die Abgabe von Stellungnahmen gebeten, obgleich es sich um ein Vorhaben in einem äußerst sensiblen Bereich handelt.