Unter den Beschwerdeführer des bereits 2009 eingeleiteten Verfahrens 1 BvR 966/09 ist unter anderem auch Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, der seit 13. Juni 2015 Präsident des Deutschen Anwaltvereins ist. § 20u BKAG regelt den Schutz bestimmter Berufsgruppen vor Überwachungsmaßnahmen, wobei unterschieden wird zwischen Geistlichen, Verteidigern und Mitgliedern des Bundestages einerseits mit umfassenden Schutz sowie Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten andererseits mit eingeschränkten Schutz.