(21.März) „Die Kriminalisierung der Anwaltschaft allein aufgrund der Wahrnehmung ihrer anwaltlichen Aufgaben widerspricht zahlreichen internationalen menschenrechtlichen Standards“, kritisiert Rechtsanwältin Gül Pinar, die für den DAV das „KCK-Verfahren“ vor Ort beobachtet. Anwälte haben gerade die Aufgabe, zu Gunsten ihrer Mandanten Partei zu ergreifen und sie vor staatlicher Machtüberschreitung zu schützen. Die Grundsätze der Vereinten Nationen zur Rolle der Anwaltschaft verbieten es, Anwältinnen und Anwälte mit den Handlungen und Ansichten ihrer Mandanten gemein zu machen.