Hartz IV-Kompromiss von Koalition und SPD
Vor gut einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Regelsätze beim ALG II (Hartz IV) für verfassungswidrig erklärt. Die Berechnungsgrundlage genüge weder dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum noch dem Sozialstaatsprinzip. Damit ordnete das Gericht auch das sogenannte „Lohnabstandsgebot“ (ein Arbeitender aus den unteren Lohngruppen soll immer mehr verdienen als Arbeitslose) der Würde des Menschen unter.