Die Bedenken gegen einen intensiveren Informationsaustausch von Polizei und Nachrichtendiensten seien in dem Gesetzentwurf nicht ausgeräumt, erklärte Schaar. Zudem habe es bei den Neonazi-Morden vor allem Probleme im Vollzug bestehender Gesetze gegeben. Diese könnten aber nicht durch neue Gesetze behoben werden.