Auf Nachfrage der Taxi Times antwortete der Pressesprecher der Berliner Datenschutzbehörde, Joachim-Martin Mehlitz, dass deutsche Datenschutzbehörden nicht zuständig seien, wenn „in Deutschland erhobene Daten“ aus Ubers Datenbanken gestohlen würden. Nicht Ubers „Zweigniederlassung“ in Berlin hätte die Daten erhoben und verarbeitet, sondern dies sei am Betriebssitz in Amsterdam geschehen. Daher sei die niederländische Datenschutzbehörde zuständig, die dann nach niederländischem Recht vorgehen würde. Das ergäbe sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 1 (5) BDSG).