18.01.2018 - 22:20 [ Law Blog ]

Daten von Demo-Anmeldern sind geschützt

Die Weitergabe personenbezogener Daten ist laut dem Gericht ein schwerwiegender Eingriff in das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Für die Übermittlung bedürfe es einer Rechtsgrundlage. Diese sei jedoch nicht vorhanden gewesen… Eine interessante Entscheidung, die der Polizei und dem Verfassungsschutz einige Arbeit machen dürfte. So weit ich weiß, ist es fast schon Standard, dass die Anmelder von Kundgebungen in einer Meldekette namentlich benannt werden, die vom Ordnungsamt über die örtliche Polizei bis zum LKA und Verfassungsschutz reichen kann.