Bundesregierung und Bundestag dürfen der Zypern-Hilfe also nur dann zustimmen, wenn die „systemische“ Auswirkung einer Insolvenz Zyperns – sowohl im Hinblick auf andere Mitgliedstaaten als auch auf das Euro-Währungsgebiet insgesamt – nachweisbar ist. Dies muss durch konkretes Zahlenmaterial belegt werden. Ein solcher Nachweis ist bisher nicht geführt worden.