Ja, sie können sich auf Amtssesseln breit machen und mit öffentlichen Geldern um sich werfen. Sie haben nach den amtlichen Spielregeln dafür einen „Verfassungsauftrag“. Einen „Wählerauftrag“ haben sie nicht.
Ja, sie können sich auf Amtssesseln breit machen und mit öffentlichen Geldern um sich werfen. Sie haben nach den amtlichen Spielregeln dafür einen „Verfassungsauftrag“. Einen „Wählerauftrag“ haben sie nicht.