Sehr geehrter Herr Müller,
ich nehme bezug auf das vorhin geführte Telefongespräch und übersende Ihnen eine Ausarbeitung über den Zustand bei den Staatsanwälten (Fall Röger im sog. Sachsensumpf). Ich werde diese Ausarbeitung am Wochenende an die TV- und Printmedien geben, mit dem Ziel, das Thema “Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte” anhand jüngster Beispiele zu aktualisieren. Nur dadurch wird das Recht wieder etwas kalkulierbarer, denn jede Strafanzeige gegen rechtsbeugende Staatsdiener und Richter prallt in diesem System ab.