Schon im Wahlkampf war klar geworden, dass für viele Wählerinnen und Wähler die Einführung eines Mindestlohns ein wichtiges Thema ist. Gesetzt hatten es Anfang 2006 die Gewerkschaften ver.di und Nahrung – Genuss – Gaststätten. Sie gründeten damals die Initiative Mindestlohn und brachten die sich immer weiter verbreitende Arbeit für einen Hungerlohn ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Im Laufe der Zeit wuchs die Zustimmung zu der Forderung nach einer allgemeinen, gesetzlich festgesetzten und flächendeckenden Bezahlung in Höhe von mindestens 8,50 Euro pro Stunde.