Damit soll den Netzbetreibern im Krisenfall die Möglichkeit zur Zwangsabschaltung gegeben werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) spricht sich gegen eine weitere Begünstigung der stromintensiven Industrie auf Kosten des Endverbrauchers aus. Zudem habe der aktuelle Entwurf einen energiewirtschaftlich fragwürdigen Nutzen. Wir lehnen die geplante Abschaltverordnung ab, weil sie zum einen vorsieht, die Kosten für solche Unterbrechungen auf das Netzentgelt umzulegen, das in den Strompreis einfließt und somit von den Verbrauchern gezahlt werden muss.