09.02.2017 - 22:26 [ Gegen Hartz ]

Das Bundessozialgericht spricht: kein Hund bei Hartz IV

Wer also trotz Einkommen arbeitslos ist, oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen festhängt und ALG II zur Existenzsicherung benötigt, weil sein Einkommen zu gering ist, der hat lt. BSG gefälligst seinen Hund ins Tierheim zu geben, sofern er sich trotz Job die Kosten für die Haftpflichtversicherung seines Hundes nicht vom Munde absparen kann.

Nun, Tierfreunde werden sicher eher Letzteres tun, als sich von ihrem meist langjährigen treuen Begleiter zu trennen. Das macht dieses Urteil aber nicht besser, mit dem all jene, die in Deutschland nicht von Ihrem Einkommen leben können, höchstrichterlich auf die untersten Plätze der Gesellschaft verwiesen werden.