„Die Mitgliedschaft bei den Taliban als solche kann nicht zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag führen“, sagte ein Sprecher des BAMF der „Welt“. „Bei drohenden Menschenrechtsverletzungen wegen einer früheren Mitgliedschaft kann jedoch im Einzelfall eine Schutzgewährung in Betracht kommen.“
Allein die Zugehörigkeit zu den Taliban sei kein Ausschlussgrund von internationalem Schutz, da die Taliban als solche von den Vereinten Nationen nicht als terroristische Organisation eingestuft werden, so der BAMF-Sprecher weiter.