Der Autoherrsteller Daimler muss die Undercover-Reportage des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) dulden. Das entschied das Landgericht (LG) Stuttgart am Donnerstag. Der SWR-Reporter habe zwar gegen das Hausrecht verstoßen, die Berichterstattung zu Niedriglöhnen über Werkverträge diene jedoch „einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse“, so die Entscheidung (Urt. v. 09.10.2014, Az. 11 O 15/14).