11.03.2011 - 07:03 [ ad sinistram ]

Da haben wir den ganzen Fortschritt!

Man könnte nun ja sagen, man wolle den Armen nur vor sich selbst, vor seiner Gewinn- oder Spielsucht schützen, womit das gerichtliche Verbot, Hartz IV-Beziehern Lottospielschein auszuhändigen, einen fürsorglichen Anstrich erhielte. Man könnte aber auch von einem demokratischen Notstand sprechen, der Empfängern des Arbeitslosengeld II Entmündigung erteilt.