Die geplanten Befugnisse beziehen sich alle auf Prävention, also auf den Zustand, in dem es noch nicht zu einer Straftat gekommen ist. In einem Radio-Interview sagt der Strafverteidiger und Mitgründer des Republikanischen Anwaltsvereins Hartmut Wächtler, dass das Gesetz die bayerische Polizei zu einer „gigantischen Überwachungsbehörde“ mache.