03.03.2013 - 06:20 [ Das Blog der Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg ]

Contergangeschädigte müssen Zahnimplantate weitgehend selbst zahlen

Contergangeschädigte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die volle Kostenübernahme für Zahnimplantate durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Conterganschädigung sei kein besonderer, vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) aufgeführter Ausnahmefall, der die kostenfreie Implantat-Versorgung begründen kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Mittwoch, 27.02.2013, veröffentlichten Urteil (AZ: L 5 KR 95/11).