1. Stadt bleibt Stadteigentum
Öffentliche Räume, Parks, Plätze und Einrichtungen dürfen nicht weiter privatisiert werden. Stattdessen werden neue Modelle der öffentlichen Teilhabe mit den Bürgern entwickelt. Es wird zum Beispiel ein Bürgerfonds gegründet, der den Bürgern die Möglichkeit gibt, sich an städtebaulichen Projekten zu beteiligen.
Die Stadt soll selber bauen. Somit hat sie Gelegenheit, sozialen Wohnungsbau zu betreiben. Ihr obliegt damit weiterhin die Steuerung und sie kann sozialen Entmischungstendenzen vorbeugen (z.B. Konzentration von Menschen, die Transferleistungen beziehen).