Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, was die Fluchtgefahr von Hopp erhöht. Die langjährige Haftstrafe wird lediglich um 23 Tage verhängter Untersuchungshaft verkürzt.
Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig, was die Fluchtgefahr von Hopp erhöht. Die langjährige Haftstrafe wird lediglich um 23 Tage verhängter Untersuchungshaft verkürzt.