Wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums hervorgeht, schließen die Projektpartner von CleanIT nicht aus, auch automatische Erkennungssysteme für verdächtige Inhalte einzusetzen. „Filtertechnologien stehen an sich nicht im Widerspruch zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträgen“, so das Ministerium, „sondern allenfalls eine bestimmte Art und Weise des Einsatzes solcher“.