2002
August: Die Vorratsdatenspeicherung wird auf europäischer Ebene erstmals ernsthaft erörtert. Die rechtskonservative dänische Regierung, die damals die Ratspräsidentschaft innehat, legt einen Entwurf für einen entsprechenden Rechtsakt vor. Der Entwurf sieht eine Speicherfrist von zwölf Monaten vor. Er findet allerdings keine Mehrheit.
2004
28. April: Die Regierungen von Frankreich, Irland, Schweden und des Vereinigten Königreichs bringen den Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung in den Ministerrat ein.
2005
17. Februar: Bundestag bekräftigt Nein zur Vorratsdatenspeicherung und fordert die Bundesregierung auf, einen etwaigen Beschluß auf europäischer Ebene nicht mitzutragen. (einstimmig)
21. September: Entwurf der EU-Kommission und des Rates für eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung:
14. Dezember: Eine „große Koalition“ aus Konservativen und Sozialdemokraten stimmt im Europaparlament einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu.
2006
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20. September: Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten.
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2007
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9. November: Der Deutsche Bundestag debattiert und entscheidet von ca. 12.55-13.55 Uhr über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekomunikationsüberwachung.
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