„Das NDG verstösst gegen die Verfassung (etwa den Schutz der Privatsphäre) – es besteht keine Verfassungsgrundlage für präventive Überwachung. Kommt es durch, hat der Geheimdienst praktisch unlimitierte Überwachungskompetenzen in Telefon- und Internet – ohne jegliche Transparenz, ohne Kontrollinstanz, die irgendjemandem öffentlich Rechenschaft schuldig wäre.“