Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Überraschend hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag geurteilt, dass Schutzabkommen für Investoren nicht mit der Rechtsprechung der europäischen Wirtschaftsunion vereinbar sind.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Überraschend hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag geurteilt, dass Schutzabkommen für Investoren nicht mit der Rechtsprechung der europäischen Wirtschaftsunion vereinbar sind.