26.06.2015 - 18:40 [ BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. ]

Castor-Gegner erhob Verfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht rügt Landgericht Lüneburg

Die Richter hätten den Grundsatz missachtet, dass das Grundgesetz “ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt” enthalte. Das Landgericht Lüneburg hat jetzt zu prüfen, ob die Polizei durch eine “sachgerechte Planung, eine bessere Organisation und Koordinierung wie auch anderweitige Unterbringung” die Belastungen für die Gefangenen hätte reduzieren können.