Die Akten des Bundesnachrichtendiensts zum Fall des unter mysteriösen Umständen umgekommenen Ex-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein und CDU-Politikers Uwe Barschel bleiben vorerst geschlossen. Am Mittwoch wies der 6. Senat des BVerwG die Klage eines Journalisten auf Akteneinsicht ab. (Urt. v. 27.11.2013, Az. 6 A 5.13). Vorher hatte ihm der BND die Akteneinsicht verweigert.