„Wer ein breit akzeptiertes Urheberrecht will, muss eine Kriminalisierung von Alltagshandlungen im digitalen Kosmos verhindern und Regeln schaffen, die für die Nutzer auch ohne Jurastudium verständlich und nachvollziehbar sind“, betont Ehrlich. „Acta wirft außerdem datenschutzrechtliche Fragen auf, denn das Vertragswerk stellt je nach Auslegung die wichtige Neutralität von technischen Dienstleistern im Netz in Frage“, so Ehrlich weiter.