„Wenn Sie eine sogenannte Kontakt- und Begleitperson sind, also Sie sind der Nachbar eines Menschen, der unter Verdacht steht oder ein Arbeitskollege oder ein Vereinskollege. Dann sind Sie eine Kontakt- und Begleitperson, auch wenn Sie gar nicht wissen, dass gegen den Menschen ermittelt wird. Trotzdem kann dann die Polizei den gesamten Telefonverkehr einer Kontakt- und Begleitperson abhören und verwerten. Ohne dass Sie das hinterher mit Sicherheit erfahren. Wollen Sie das? Das geht doch nicht. Wenn wir das zulassen, dann sind wir in einem Polizeistaat. Dann dienen wir nicht der Sicherheit der Bürger, sondern wir schaffen ihre Freiheit ab. „