So begannen alle bisherigen Auslandsmission der Bundeswehr unter dem Dach des Nato-Bündnis – wie in Afghanistan – oder einem Auftrag der Vereinten Nationen. Im Juristen-Deutsch nennt man dies ein „System der kollektiven Sicherheit“. In den einschlägigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wird ein solches System sogar als Voraussetzung für einen Einsatz gewertet.