(06.10.2008) „Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen.“ Das ist der entscheidende Satz der Änderung. Er soll in Artikel 35 eingefügt werden.