Die Polizei muss sich erneut durch das Bundesverfassungsgericht rüffeln lassen: Wenn sich Demonstranten rechtswidrig an einer Schienenblockade beteiligen, darf sie diese trotzdem nicht ohne Einschalten eines Richters in Gewahrsam nehmen.
Die Polizei muss sich erneut durch das Bundesverfassungsgericht rüffeln lassen: Wenn sich Demonstranten rechtswidrig an einer Schienenblockade beteiligen, darf sie diese trotzdem nicht ohne Einschalten eines Richters in Gewahrsam nehmen.