Die Bundesregierung muss Bundestagsabgeordneten grundsätzlich Auskunft geben, auch zu Angelegenheiten von Unternehmen. Es sei denn, das Staatswohl wäre gefährdet.
Die Bundesregierung muss Bundestagsabgeordneten grundsätzlich Auskunft geben, auch zu Angelegenheiten von Unternehmen. Es sei denn, das Staatswohl wäre gefährdet.