Der Anwalt bezieht sich mit seiner Klage auf das Jahr 2010. Damals erzielte der BND mit weitgefassten Suchbegriffen 37 Millionen Treffer in E-Mails. Nachrichtendienstlich ausgewertet wurden davon 213. Darunter befanden sich 12 kritische E-Mails. „37 Millionen zu 12 – das ist absolut unverhältnismäßig“, sagte Härting.