Die Verfassungsrichter von Karlsruhe überlassen Militär, Geheimdiensten und Polizei die Definition von “rechtswidriger Gewalt” als Terrorismus.
Die Verfassungsrichter von Karlsruhe überlassen Militär, Geheimdiensten und Polizei die Definition von “rechtswidriger Gewalt” als Terrorismus.