Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundeswehr den Einsatz von „militärischen Kampfmitteln“ im Inland bei Terrorangriffen unter strengen Auflagen erlaubt.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundeswehr den Einsatz von „militärischen Kampfmitteln“ im Inland bei Terrorangriffen unter strengen Auflagen erlaubt.