Die Sperrklausel verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Die Sperrklausel verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe.