05.01.2011 - 21:40 [ gulli ]

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verletzung der Rundfunkfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht gab heute bekannt, dass es der Verfassungsbeschwerde des Betreibers eines Rundfunksenders stattgegeben hat. Dieser hatte geklagt, da 2003 nach einem Bericht über polizeiliche Übergriffe die Redaktion durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt worden waren.

Im Oktober 2003 strahlte der Hamburger Sender „Freies Sender Kombinat(FSK)“ im Rahmen eines Programms über angebliche Übergriffe von Polizisten bei einer Demonstration den Mitschnitt zweier Telefonate aus. Die am Gespräch Beteiligten waren ein Pressesprecher der Polizei sowie ein Mitarbeiter des Senders, der sich auch als solcher währenddessen mit Namen vorgestellt hatte. Gegen diese Ausstrahlung stellte das zuständige Landeskriminalamt Strafanzeige, die Staatanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des „Verdachts der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ ein, da laut dem Pressesprecher die Aufnahme nicht vereinbart worden war.