Das Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt. Künftige Hilfen haben die Richter jedoch an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsauschuss des Bundestages jedem Schritt zustimmen muss. Die drei Verfassungsbeschwerden von EU-Kritikern blieben damit weitgehend erfolglos.