Am 02.05.2013 ist nun der Antrag der Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing auf Feststellung der Nichtigkeit des AEUV beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, denn genau diese Verpflichtung auf eine Strenge wie in der „Praxis“ des IWF verstößt unheilbar gegen zwingendes Völkerrecht („ius cogens“) und hat dadurch nach der Rechtsauffassung der Bürger- und Menschenrechtlerin den AEUV gem. Art. 53 WVRK mit Nichtigkeit infiziert. Nach Art. 53 WVRK werden internationale Verträge, die gegen „ius cogens“ verstoßen, komplett nichtig und damit unwirksam. Eine Heilungsmöglichkeit dafür ist in der WVRK nicht vorgesehen.