In dieser Phase des Übergangs von einer Regierung zur nächsten sind den Aktivitäten des Bundestags Grenzen gesetzt. Die alte Regierung ist geschäftsführend im Amt. Die Vorlagen und Gesetzentwürfe sind von begrenzter Anzahl. Wir wissen zudem noch nicht, wie genau die neue Bundesregierung aussehen wird, ob die Koalition zwischen Union und SPD tatsächlich zustandekommt, wie die Ministerien zugeschnitten sein werden und welches Haus von wem geführt werden wird. Das alles ist aber entscheidend für die Arbeit des Bundestags und vor allem für Anzahl, Zuschnitt und Besetzung der Ausschüsse. Es besteht eine faktische Wechselwirkung zwischen Regierung und Parlament.