Die ersten Gesetzesentwürfe der Partei Bündnis 90/Die Grünen liegen seit 2013 beim zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags. Sie wurden zwar „in einer Vielzahl von Fällen“ immer wieder vertagt, das erkennt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an. Dies ist nach Ansicht der Verfassungshüter aber noch keine „Verschleppung der Beschlussfassung“ oder eine „Entleerung des Gesetzesinitiativrechts“ der Grünen-Fraktion.