Nicht nur aus Gründen des Datenschutzes können Datenbanken nicht einfach miteinander „verknüpft“ werden. Errichtungsanordnungen und Durchführungsgesetze sehen die Anwendung nur für einen bestimmten Zweck vor.
Nicht nur aus Gründen des Datenschutzes können Datenbanken nicht einfach miteinander „verknüpft“ werden. Errichtungsanordnungen und Durchführungsgesetze sehen die Anwendung nur für einen bestimmten Zweck vor.