Stellen von Bund, Ländern und Gemeinden soll der Wetterdienst zudem dabei unterstützen, Aufgaben im Bereich von Katastrophen-, Bevölkerungs- und Umweltschutz durchzuführen, insbesondere bei Wetter- und Klimaereignissen mit hohem Schadenspotenzial. Auch bei Obliegenheiten im Rahmen der zivilen Verteidigung und der zivil-militärischen Zusammenarbeit soll die Institution helfen. Die Koalition hat zudem eine Klausel eingefügt, wonach das Gesetz „nach Ablauf des Jahres 2019“ evaluiert werden muss.